1. Vertragsbestandteile und Gegenstand des Vertrags
1.1.Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) bilden die Grundlage des Vertrages über die Thermographie von Pferden und Sätteln zwischen dem Kunden und Pferdethermographie Marco Jentsch. Die Thermographie visualisiert mittels Wärmebildaufnahmen die Oberflächentemperatur des Tieres. Ins Verhältnis gesetzt, zeigen Sie die Wärmeverteilung jeglicher Regionen des Tieres an. Die Aufnahmen dienen der Analyse der momentanen Wärmeverteilung (Standard und Belastung) und Lokalisierung von eventuellen Beschwerden des Tieres.
1.2.Das Angebot richtet sich an Freizeit- wie Berufsreiter.
1.3.Die Wärmebilder werden persönlich oder von speziell geschulten Mitarbeitern bearbeitet und analysiert. Darauf aufbauend erhält der Kunde einen ausführlichen Bericht mit Beschreibung der thermischen Auffälligkeiten und Handlungsempfehlungen. Bei der Auswertung handelt es sich nicht um ein gerichtlich verwertbares Sachverständigen Gutachten.
1.4.Der Bericht stellt keine abschließende Diagnose dar, dazu sind tierärztliche oder therapeutische Befundungen erforderlich.

2. Vertragsbeginn, Ablauf
2.1.Der Abschluss des Vertrages zwischen Pferdethermographie Marco Jentsch und dem Kunden setzt einen telefonischen Auftrag, eine Email, oder die Online Anmeldung zu einer mobilen Tour unter http://pferdethermographie.de/mobile-pferdethermographie/ des Kunden voraus.
Der Vertrag wird mit Erhalt der Anmeldebestätigung, bzw. Terminmitteilung (Telefon/Email) von Pferdethermographie Marco Jentsch wirksam.
2.2.Der Kunde wird spätestens 2-3 Tage vor Durchführung de Thermographie schriftlich von uns über den Ausführungstermin informiert.
In der Regel finden die Termine innerhalb deutschlandweiter Wochenendtouren (Samstag & Sonntag) in der Zeit zwischen 8:00 Uhr (Beginn der Untersuchung) und 22:00 Uhr (Ende der Untersuchung) statt.
Aufgrund weit zurückzulegenden Fahrtstrecken und/oder verkehrsbedingter Verzögerungen können gelegentlich Termine bis 22:00 Uhr (Beginn) vergeben werden oder sich entsprechend nach hinten verschieben.
2.3.Der Kunde erhält mindestens 12 Wärmebilder jedes untersuchten Pferdes (bzw. mind. 1 Bild vom Sattel). Die Thermogramme werden vom Fachpersonal analysiert, kommentiert und dem Kunden per Email übermittelt.
2.4.Die Zuverlässigkeit einer veterinären Thermographie erfordert einige Bedingungen wie z.B. einen trockenen, windstillen und schattigen Untersuchungsort. Alle Bedingungen an die Vorbereitung und den Untersuchungsort erhält jeder Kunde im Vorfeld anhand eines Leitfaden zur Thermographie im Vorfeld in schriftlicher Form.
2.5.Erfüllt der Kunde die im Leitfaden (http://pferdethermographie.de/ablauf-pferdethermographie/) vorgegebenen Bedingungen nicht, sind die Thermogramme unter Umständen nicht optimal auswertbar. Trotzdem ist der Kunde zur Zahlung der gebuchten Dienstleistung in voller Höhe verpflichtet.

3. Mitwirkungspflichten des Kunden
3.1.Der Kunde hat für möglichst optimale Aufnahmebedingungen zu sorgen (siehe Leitfaden).
3.2. Erfüllt der Kunde diese nicht, ist unter Umständen eine aussagekräftige Auswertung der Thermogramme nicht machbar. Die gebuchte Dienstleistung ist trotzdem im vollem Umfang zu bezahlen.
3.3.Es ist nicht erforderlich, dass der Kunde während der Thermografie anwesend ist. Der Kunde hat jedoch dafür zu sorgen, dass das Pferd vorbereitet, ein entsprechender Untersuchungsplatz vorhanden ist und eine entsprechende Person das Pferd vorstellt, bzw. bei einer Sattelthermographie auch reiten kann.

4. Preise und Zahlungsbedingungen
4.1.Die Preise der einzelnen thermographischen Dienstleistungen sind zu jederzeit online (http://pferdethermographie.de/preise-pferdethermographie/) abrufbar.
Kunden die mehr als 3 Pferde an einem Untersuchungsort anmelden, erhalten einen Rabatt von 20,- € pro Pferd.
4.2.Bei den Preisen handelt es sich um Bruttopreise, diese verstehen sich inkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer und zzgl. Fahrtkosten (Pauschale auf den Touren oder 0,50€ pro gefahrenen Kilometer).
4.3.Der Preis ist im gesamten Bundesgebiet Deutschland gültig.
4.4 Der Kunde hat das Recht bis zu 1 Woche vor Beginn der Wochenendtour, zu welcher er das/die Pferd/e angemeldet hat, von der Buchung zurück zu treten.
4.5 Storniert der Kunde innerhalb der letzten Woche vor der anberaumten Tour, so kann Pferdethermographie Marco Jentsch ihm den kompletten Buchungsbetrag inkl. der Fahrtkosten in Rechnung stellen.
4.6 Ist das angemeldete Pferd nachweislich (Tierärztliches Atest) nicht untersuchungstauglich oder verstorben (Tötungsbescheinigung) wird der Buchungsbetrag selbstverständlich nicht fällig.

5. Haftung
5.1.Die Haftung von Pferdethermographie Marco Jentsch für Schäden, die der Kunde infolge einer Pflichtverletzung durch Pferdethermographie Marco Jentsch, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen erleidet, ist auf solche Schäden beschränkt, die der Kunde infolge eines vorsätzlichen oder grob Fahrlässigen Verhaltens von Pferdethermographie Marco Jentsch, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen erleidet.
5.2. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden, die der Kunde aufgrund der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch Pferdethermographie Marco Jentsch, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen erleidet. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung eines Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf.
5.3. Pferdethermographie Marco Jentsch haftet nicht für Schäden, die dem Kunden durch höhere Gewalt entstehen.

6. Datenschutz
Pferdethermographie Marco Jentsch hält die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen zum Schutz des Kunden ein. Es werden keine personenbezogenen Daten an Dritte weitergegeben.
Wünscht der Kunde eine Weiterleitung des Berichtes und/oder der Aufnahmen (z.B. an Tierarzt oder Therapeut), ist ein schriftlicher Auftrag dazu erforderlich.
6.2 Der Kunde gestattet Pferdethermographie Marco Jentsch die Wärmebilder inkl. einer dazugehörigen Beschreibung (Krankheitsbild, Symptome, Auffälligkeiten etc.) ohne Namen (sowohl Kunde als auch Pferd!) zu Werbe- und Präsentationzwecken zu verwenden.
6.3 Alle darüber hinaus gehenden Nutzungswünsche bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Kunden.

7. Schlussbestimmungen
7.1.Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Ergänzungen und/oder Änderungen des Vertrages einschließlich dieser Bestimmung bedürfen der Textform und der Zustimmung beider Vertragsparteien.
7.2.Sollte eine Bestimmung des Vertrages über die Thermographie oder dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen hierdurch nicht berührt. Gleiches gilt im Falle einer Regelungslücke.

Stand 07 / 2016

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